Wohnen und IV: Betreutes Wohnen für mehr Autonomie
Selbst bestimmen, wie man lebt und wohnt. Tanja Kern, Leiterin des Begleiteten Wohnens beim BSB, ordnet ein zwischen ambulanter und stationärer Wohnbegleitung für Menschen mit Behinderung.
Welche Vorteile hat begleitetes Wohnen für Erwachsene?
Uns ist es wichtig, dass jeder Mensch möglichst selbständig bestimmt, wie er oder sie wohnt und lebt. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Die UNO-Behindertenrechtskonvention besagt, dass Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt wohnen und leben sollen. Manche brauchen Unterstützung beim Wohnen, beim Arbeiten und bei der Freizeitgestaltung. Tanja Kern erklärt: «Die ambulante Wohnbegleitung hilft Menschen mit eher wenig Unterstützungsbedarf. Sie ist eine aufsuchende, soziale Arbeit bei einem Menschen mit Beeinträchtigung in der selbst gemieteten Wohnung. Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann einmal oder mehrfach pro Woche erfolgen. Selbstständiges und eigenverantwortliches Wohnen soll ermöglicht werden. Ausgebildete Sozialpädagogen oder gleichgestellte Fachpersonen beraten zu Themen wie Haushalt, Soziales, Finanzen oder auch Freizeitgestaltung.»
Was sind die Voraussetzungen für betreutes Wohnen?
Erwachsene, die im Kanton Basel-Stadt eine IV-Rente erhalten oder im Antragsjahr stehen, können bei der Behindertenhilfe einen Leistungsanspruch für Unterstützung beim Wohnen oder in der Tagesstruktur stellen. Mittels eines Fragebogens, des sogenannten individuellen Hilfeplans (IHP), werden Bedürfnisse und Wünsche erfasst sowie Ziele, Umfang und Inhalt der Unterstützung definiert. Oft haben sich die Personen zu diesem Zeitpunkt bereits beim BSB für eine ambulante Wohnbegleitung gemeldet und das Team der Ambulanten Wohnbegleitung unterstützt diesen Prozess. Kommt eine Wohnbegleitung zustande, stellt das BSB einen Finanzierungsantrag beim Kanton. «Jeweils eine feste Begleitperson und eine Stellvertretung sind zuständig für eine Person. Diese Konstante stärken Vertrauen und Zusammenarbeit enorm», betont Tanja Kern.
Bedürfnisgerechte Begleitung in der eigenen Wohnung
Seit etwa zehn Jahren begleitet das BSB immer mehr Menschen mit Beeinträchtigung in deren eigenen Wohnung. Manchmal ist zunächst ein stationäres Wohnen nötig, bis eine ambulante Wohnbegleitung möglich wird. Deshalb konnten in den letzten Jahren immer wieder auch Menschen mit IV-Rente aus einem spezialisierten Wohnhaus in eine eigene Wohnung begleitet werden. Im Fokus steht stets die Autonomie.
Betreutes Wohnen in spezialisierten Wohnhäusern
Die stationäre Betreuung in sechs Wohnhäusern richtet sich vermehrt an Menschen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf oder komplexen Behinderungen. Beispielsweise für Menschen nach Unfällen oder medizinischen Ereignissen, für junge, psychisch belastete Menschen oder für Personen mit vielschichtigen Verhaltensweisen.
«Wenn Menschen mit Beeinträchtigung keine eigene Wohnung finden oder Vereinsamung in der eigenen Wohnung droht, dann hilft spezieller Wohnraum. Im Socin Haus oder an der Burgstrasse in Riehen kann mit ambulanter Wohnbegleitung sehr autonom und gleichzeitig eingebunden in einer Gemeinschaft gelebt werden,» erklärt Tanja Kern abschliessend. Per Ende 2025 begleitete das BSB 80 Personen mit Beeinträchtigung ambulant in ihren eigenen Wohnungen und 106 Personen stationär in 6 spezialisierten Wohnhäusern.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Tanja Kern ist Expertin beim BSB, damit Menschen mit Behinderung nach ihren Wünschen beim Wohnen begleitet werden. Sie erklärt: Ambulante Wohn-Begleitung heisst: Eine Person lebt in ihrer eigenen Wohnung. Fach-Personen unterstützen sie dabei. Es ist wichtig, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu sagen. Menschen mit Behinderung bestimmen selbst, wie sie in der eigenen Wohnung oder in einem Wohnhaus unterstützt werden.