Ambulante Wohnbegleitung

bsb

Autonomie möglich machen

Sie leben in einer Wohngruppe oder bei Ihren Eltern und interessieren sich für eine eigene Wohnung? Oder haben Sie einen Klinikaufenthalt hinter sich und wünschen jemanden an Ihrer Seite, um den Alltagsrhythmus wieder zu finden? Wenn Sie eine IV-Rente beziehen und Ihren individuellen Wohnsitz in Basel-Stadt oder Baselland haben, dann könnte die ambulante Wohnbegleitung der richtige Schritt für Sie sein. 

Vorteile der ambulanten Wohnbegleitung

  • Leben in der eigenen Wohnung
  • Begleitung durch Bezugsperson
  • Persönlich angepasste Unterstützung
  • Professionelle Hilfe in unterschiedlichen Bereichen des Alltags
  • Förderung der Autonomie und Erhöhung der Lebensqualität

Gezielte, punktuelle Unterstützung

In allen Bereichen des Alltags:

  • Praktischer Alltag, z.B. Haushaltsführung oder Anschaffungen
  • Soziales, Zwischenmenschliches und Persönliches
  • Finanzielles, wie Budget oder Rechnungen
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden
  • Unterstützung bei der Planung von Freizeit, Ferien und Hobbies
  • Arbeit, z.B. Stellensuche oder Begleitung zum Standortgespräch

 

Wir unterstützen Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die ambulante Wohnbegleitung orientiert sich an Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Bei Ihnen Zuhause besprechen wir Alltagsfragen, Situationen im Haushalt und helfen im Umgang mit Beeinträchtigung oder Krisen. Wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie zu Behörden oder Ärzten. Oder wir machen uns mit Ihnen auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. So meistern Sie Herausforderungen und gewinnen Sicherheit und Selbstvertrauen in Ihrem täglichen Leben.

Ihre Bezugsperson unseres Betreuungsteams besucht Sie regelmässig. Abhängig von Ihren persönlichen Zielvorstellungen, die in einem individuellen Hilfeplan (IHP) festgehalten werden.

Organisatorisches und Finanzierung

Kantonale Leistungsvereinbarung

Das BSB bietet die ambulante Wohnbegleitung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt an. Die Kostenvergütungen sind von der kantonalen Behörde vorgegeben. Je nach Begleitbedarf erfolgt die Einteilung in eine der acht Begleitstufen. Die entsprechenden finanziellen Aufwände sind durch Kostenübernahmegarantien der kantonalen Behörde und damit über Ergänzungsleistungen gedeckt.

Leistungsvertrag

Der Vertrag mit der ambulanten Wohnbegleitung regelt die Rahmenbedingungen, die Dienstleistungen, allgemeine und individuelle Vereinbarungen, Kündigungsfristen sowie die Kosten. Die Klientinnen und Klienten der Ambulanten Wohnbegleitung müssen volljährig sein und über eine individuell geregelte Tagesstruktur verfügen oder einer Beschäftigung an einem angepassten Arbeitsplatz nachgehen. Bei Suchtproblemen ist eine ambulante Begleitung nicht möglich.

Wohnungsmiete

Die Bewohnerin oder der Bewohner mietet die Wohnung, schliesst den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter ab, leistet das Mietzinsdepot und ist für die notwendige Versicherungsdeckung sowie für die regelmässige Mietzinsüberweisung selbst verantwortlich. Das BSB ist ausschliesslich für die vereinbarten Betreuungsleistungen zuständig.

Hilfe beim Bestimmen des eigenen Leistungsbedarfs

Sie fühlen sich unsicher im Umgang mit dem neuen Finanzierungssystem beziehungsweise dem individuellen Hilfeplan (IHP) der ambulanten Wohnbegleitung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens oder vermitteln Ihnen Kontakte zu unterstützenden Stellen wie beispielsweise der Informations- und Beratungsstelle INBES.

Wir sind für Sie da.

Portraitfoto von Patrick Hersberger

Patrick Hersberger

Leiter Wohnhaus

T +41 61 260 00 41
patrick.hersberger@bsb.ch

Unser Standort

Ambulante Wohnbegleitung
Spalentorweg 10
4051 Basel