Sie leben in einer Wohngruppe oder bei Ihren Eltern und interessieren sich für eine eigene Wohnung? Oder haben Sie einen Klinikaufenthalt hinter sich und wünschen jemanden an Ihrer Seite, um den Alltagsrhythmus wieder zu finden? Wenn Sie eine IV-Rente beziehen und Ihren individuellen Wohnsitz in Basel-Stadt oder Baselland haben, dann könnte die ambulante Wohnbegleitung der richtige Schritt für Sie sein.
Praktischer Alltag, z.B. Haushaltsführung oder Anschaffungen
Soziales, Zwischenmenschliches und Persönliches
Finanzielles, wie Budget oder Rechnungen
Kommunikation mit Ämtern und Behörden
Unterstützung bei der Planung von Freizeit, Ferien und Hobbies
Arbeit, z.B. Stellensuche oder Begleitung zum Standortgespräch
Wir unterstützen Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die ambulante Wohnbegleitung orientiert sich an Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Bei Ihnen Zuhause besprechen wir Alltagsfragen, Situationen im Haushalt und helfen im Umgang mit Beeinträchtigung oder Krisen. Wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie zu Behörden oder Ärzten. Oder wir machen uns mit Ihnen auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. So meistern Sie Herausforderungen und gewinnen Sicherheit und Selbstvertrauen in Ihrem täglichen Leben.
Ihre Bezugsperson unseres Betreuungsteams besucht Sie regelmässig. Abhängig von Ihren persönlichen Zielvorstellungen, die in einem individuellen Hilfeplan (IHP) festgehalten werden.
Das BSB bietet die ambulante Wohnbegleitung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt an. Die Kostenvergütungen sind von der kantonalen Behörde vorgegeben. Je nach Begleitbedarf erfolgt die Einteilung in eine der acht Begleitstufen. Die entsprechenden finanziellen Aufwände sind durch Kostenübernahmegarantien der kantonalen Behörde und damit über Ergänzungsleistungen gedeckt.
Der Vertrag mit der ambulanten Wohnbegleitung regelt die Rahmenbedingungen, die Dienstleistungen, allgemeine und individuelle Vereinbarungen, Kündigungsfristen sowie die Kosten. Die Klientinnen und Klienten der Ambulanten Wohnbegleitung müssen volljährig sein und über eine individuell geregelte Tagesstruktur verfügen oder einer Beschäftigung an einem angepassten Arbeitsplatz nachgehen. Bei Suchtproblemen ist eine ambulante Begleitung nicht möglich.
Die Bewohnerin oder der Bewohner mietet die Wohnung, schliesst den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter ab, leistet das Mietzinsdepot und ist für die notwendige Versicherungsdeckung sowie für die regelmässige Mietzinsüberweisung selbst verantwortlich. Das BSB ist ausschliesslich für die vereinbarten Betreuungsleistungen zuständig.